Die Sozietät Keil & Sucher
Die auf den Gebieten des Familien- und des Miet- und Wohungseigentumsrechts durch Fachanwaltschaften ausgewiesene, leistungsstarke Kanzlei wurde bereits 1927 in Mainz gegründet.
Heute wird die Sozietät von den Rechtsanwälten Matthias Keil und Oliver Sucher geführt. Beide Anwälte sind zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Das Honorar richtet sich nach dem Streitwert und ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Verbleibt es bei einer einmaligen Beratung, werden hierfür maximal 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.
Unser Bestreben ist es, Sie optimal zu betreuen und gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.