Forderungseinzug

Außenstände?

Wir vertreten seit Jahren Firmen, Energieversorger, Ärzte und Steuerberater und führen für diese die Beitreibung offener Rechnungen durch. Dies beginnt mit dem letzten anwaltlichen außergerichtlichen Mahnschreiben und findet bei Nichtzahlung seine Fortsetzung in der Geltendmachung der Forderung durch Mahnbescheid oder Klage. Wir überwachen hierbei sowohl die Titulierung der Forderung durch das Gericht als auch die Beitreibung der Außenstände durch den Gerichtsvollzieher. Wenn sich der Schuldner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet, ist er auch verpflichtet, die hierdurch entstehenden Anwaltskosten zu übernehmen. 

Es ist mehr als eine Überlegung wert, ob die Beitreibung von Außenständen von Ihnen nicht vollständig ausgelagert wird, um Kosten, insbesondere Personalkosten, zu sparen. 

Wir beraten Sie gerne unverbindlich über die Möglichkeiten einer Honorarvereinbarung, die wir bei einem bestimmten Umfang von Beitreibungssachen anbieten.